Neue REACH-Verordnung in Kraft
HAGEDORN-Nitrocellulose-Produkte fallen nicht unter die REACH-Verordnung
Zum 01.06.2007 ist die neue europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten.
Diese Verordnung sieht vor, zukünftig alle mit mehr als 1 to / Jahr in der EU hergestellten bzw. in die EU importierten Stoffe in Bezug auf ihre Risiken für Mensch und Umwelt zu untersuchen und zu registrieren. In der Zeit vom 01.06.2008 bis zum 01.12.2008 müssen alle Stoffe, für die eine Registrierung erfolgen soll, bei einer neu geschaffenen Institution in Helsinki vorangemeldet werden.
HAGEDORN-Nitrocellulose ist als polymeres Material klassifiziert und unterliegt damit nicht dem Stoffbegriff gemäß Artikel 6.3 der REACH-Verordnung.
Eine Registrierung unserer Produkte ist somit zurzeit nicht erforderlich.
Da bei einem Teil unserer Produkte auch Zusätze und Hilfsstoffe wie z. B. Pigmente oder Weichmacher zur Anwendung gelangen, haben wir Kontakt zu unseren Lieferanten aufgenommen, um zu klären, ob diese Zusätze für eine Registrierung vorgesehen werden oder ob bestimmte Stoffe zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, daß alle Produkte aus unserem derzeitigen Lieferprogramm auch zukünftig zur Verfügung stehen werden.
Wir werden Sie weiterhin an dieser Stelle über neue Erkenntnisse und die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung informieren.
Für weitere Fragen zur REACH-Verordnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.